Behebung des Fachkräftemangels u. a. durch § 42 des Aufenthaltsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des schon seit Jahren bekannten Fachkräftemangels in diversen Branchen von der Möglichkeit gemäß § 42 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Gebrauch zu machen, durch Rechtsverordnung weitere Beschäftigungen zu bestimmen, für die eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist, um so die Einreise von qualifizierten Arbeitskräften zu fördern?