Behebung der Verfahrensfehler bei der irrtümlichen Freilassung eines Sexualstraftäters in Nordrhein-Westfalen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was gedenkt die Bundesregierung gegen die auf einem Verfahrensfehler (Versäumnis der Frist zur Beantragung einer Sicherungsverwahrung durch die zuständige Staatsanwaltschaft) beruhende Freilassung eines Sexualstraftäters in Nordrhein-Westfalen, der nach Gutachterberichten immer noch als gefährlich und rückfallgefährdet gilt und vom Landgericht Essen im Jahr 2003 zu einer siebenjährigen Haftstrafe mit Anordnung einer anschließenden Sicherungswahrung verurteilt wurde, zur Sicherung der Bevölkerung zu tun?