Behandlungspflege von Diabetes 1 bei Kindern in einer Kindertagesstätte als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Fällt nach Ansicht der Bundesregierung die Behandlungspflege im Fall Diabetes 1 bei Kindern, die eine Kindertagesstätte besuchen und eine Rund-um-die-Uhr-Beobachtung ihres Blutzucker-spiegels benötigen, in die Zuständigkeit der Leistungen der GKV, und wenn nein, wer ist stattdessen zuständig (bitte begründen)?