Behandlung von Steuergestaltungsmodellen zur Steuersenkung bei Organkreisen mit Personengesellschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung das in der Praxis genutzte Steuergestaltungsmodell bekannt, durch welches sich insbesondere bei Organkreisen mit Personengesellschaften an der Spitze durch gezielt gestaltete, in organschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführungen im Sinne des § 14 Absatz 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) steuerfreie Vermögenszuflüsse bei den einkommensteuerpflichtigen Gesellschaftern im Umfang der im Betriebsvermögen der Organgesellschaft vorhandenen stillen Reserven erreichen lassen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um diesen Modellen entgegenzuwirken (bitte mit Begründung und Darstellung der steuerlichen Fallkonstellation)?