Behandlung von SGB-XII-Leistungsbeziehenden im Rahmen der Vermögensanrechnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass Leistungsberechtigte nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch im Rahmen der Vermögensanrechnung nach meiner Auffassung deutlich strenger behandelt und mit niedrigeren Schonvermögen konfrontiert werden als Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, obwohl beide Gruppen existenzsichernde Leistungen erhalten und sich häufig in vergleichbar prekären Lebenslagen befinden?