Behandlung von Pressefragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Landespressegesetz Berlin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien der Auffassung, dass die Kostenpflichtigkeit von Presseanfragen (als Konsequenz aus der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes) mit der Pressefreiheit vereinbar ist, und denkt die Bundesregierung, dass die Behandlung von Presseanfragen nach den Fristen und Ausnahmetatbeständen des Informationsfreiheitsgesetzes zur Sicherstellung der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse ausreichend ist?<br /> <br /> Wie bewertet es der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, dass die Bundesbehörden und -ministerien bisher (und bis heute) Presseanfragen auf der Grundlage der landesrechtlichen Auskunftsansprüche der Presse (z. B. § 4 des Landespressegesetzes Berlin) beantwortet haben, oder vertritt der Beauftragte die Auffassung, dass diese Auskünfte allein auf freiwilliger Basis erfolgten und erfolgen?