Behandlung von Patienten mit Verdacht auf Post-COVID- oder Post-Vacc-Syndrom
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für rechtlich zulässig und/oder in bestimmten Fällen organisatorisch geboten, allen neuen Patienten mit Verdacht auf das Post-COVID- oder das Post-Vac-Syndrom die Behandlung aufgrund ausgeschöpfter Kapazitäten zu verweigern (www.uk-koeln.de/patienten-besucher/post-covid-zentrum/klinische-versorgung-und-ambulanzen/)?