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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-59575

Behandlung von LED-Lampen im Referentenentwurf zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb nimmt die Bundesregierung die für Nutzer oftmals von Kompaktleuchtstofflampen nicht zu unterscheidenden LED-Lampen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zum Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz &ndash; ElektroG) nicht unter Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 3 (Gasentladungslampen) und § 48 Nummer 4 (Gruppe 4 &ndash; Gasentladungslampen) auf? <br /> <br /> Wie soll sichergestellt werden (vgl. dazu Artikel 1 § 17 Absatz 2 des in Frage 112 genannten Gesetzentwurfs), dass Käufer erkennen können, dass sie Altgeräte im betreffenden Geschäft unentgeltlich abgeben können? <br /> <br /> Wie ist die Formulierung im in Frage 113 genannten Gesetzentwurf in Artikel 1 § 17 Absatz 2 &quot;Die Rücknahme im Falle eines solchen Vertriebs ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endverbraucher zu gewährleisten.&quot; (Internethandel) für die Praxis zu verstehen bzw. umzusetzen?