Behandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Pestiziden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Hans-Joachim Fuchtel am 13. März 2019 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages, in der er sinngemäß sagte, die Auflage des Umweltbundesamts (UBA), Landwirte sollen 10 Prozent ihrer Flächen nicht mit Pestiziden behandeln, bedeute, sie dürften diese Flächen nicht bewirtschaften, und hält die Bundesregierung also eine landwirtschaftliche Nutzung von Flächen ohne Pestizideinsatz für ausgeschlossen?