Behandlung von Kontrastmittel im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass Kontrastmittel trotz ihrer Bedeutung für vielfältige Anwendungen in der Diagnostik nicht vom kürzlich in Kraft getretenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) erfasst sind und somit auch weiterhin Gegenstand von Exklusivausschreibungen mit jeweils nur einem Anbieter sind, und falls ja, welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um künftige Engpässe in der Verfügbarkeit von Kontrastmitteln, wie sie beispielsweise im Jahr 2022 auftraten (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/krankenhaeuser-lieferschwierigkeiten-kontrastmittel-100.html), zu verhindern?