Behandlung von Kapitalbeteiligungen im Rahmen staatlicher Programme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Fällt nach Einschätzung des Bundesministeriumsder Finanzen eine Förderbank unter die Definition des Artikels 133 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR = eng. Capital Requirements Regulation) in Verbindung mit Erwägungsgrund 10 der Verordnung (EU) 2024/1623 (CRR III), wonach Kapitalbeteiligungen im Rahmen staatlicher Programme günstiger behandelt werden können, und hat eine signifikante Beteiligung einer Förderbank an einem Projekt (z. B. 20 Prozent) auch Auswirkungen auf die Risikogewichtung für die ebenfalls beteiligten Privatbanken?