Behandlung von Gruppenanfragen auf der Basis der Neukommentierung zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können Gruppenanfragen auf Basis der Neukommentierung zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens sich auch auf in der Vergangenheit liegende Zeiträume erstrecken, oder ist diesbezüglich eine Anfrage nur für das jeweils aktuelle Jahr, in dem die Anfrage gestellt wird, möglich, und sind Gruppenanfragen möglich, die als Verhaltensmuster auf die Auflösung eines Kontos oder Depots abstellen (bitte mit Begründung)?<br /> <br /> Von welchen Staaten hat die Bundesregierung Kenntnis, die nach der Neukommentierung zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens für die Anwendung von Gruppenanfragen erst das nationale Recht ändern müssen, und können Gruppenanfragen gestellt werden, die als Verhaltensmuster auf die Neueröffnung eines Kontos abstellen (bitte mit Begründung)?