Behandlung von digitalen und hybriden Gefahrenlagen durch den Nationalen Sicherheitsrat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, damit der neue Nationale Sicherheitsrat die digitale Gefahrenlage – insbesondere Cyberangriffe und hybride Bedrohungen – systematisch in seine Lageanalysen und Entscheidungsprozesse einbezieht, und wenn ja, welche, und wird dabei auch die Expertise der Digitalwirtschaft in die Erstellung eines Nationalen Cyberlagebilds integriert?