Behandlung von Aufwandsentschädigungen bei ALG-II-Bezug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum trifft die Bundesregierung für Arbeitslosengeld- II-Empfängerinnen und -Empfänger keine adäquate Entscheidung, wie sie jetzt bezüglich von Rentnerinnen und Rentnern gilt, bei denen Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Beschäftigungen im kommunalen Bereich und in der Sozialversicherung nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt werden?