Behandlung des nicht staatlichen Waldbesitzes durch die öffentlichen Forstverwaltungen ohne Beschränkungen des Kartellrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> Wann und warum (bzw. warum nicht) wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes vorlegen, um zu regeln, dass die Beratung und Betreuung des nichtstaatlichen Waldbesitzes durch die öffentlichen Forstverwaltungen von den Beschränkungen des Kartellrechts befreit werden, und damit dem Beschluss unter Tagesordnungspunkt 32 der Agrarministerkonferenz vom 5. September 2014 nachkommen?