Behandlung der Kosten für die Ausgleichsabgabe im Rahmen der Überbrückungshilfe III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Fallen nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der Überbrückungshilfen III die weiterhin anfallenden Kosten für die Ausgleichsabgabe in die förderfähigen internen oder externen Ausfallkosten, und falls nein, warum nicht?