Behandlung der Erlöschenswirkung vor dem Stichtag 1 im Steuerabkommen mit der Schweiz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund werden nach dem im September 2011 unterzeichneten und im April 2012 ergänzten Steuerabkommen mit der Schweiz die in Artikel 7 Absatz 7 Erlöschenswirkungen vor dem Stichtag 1 angesprochen, die in der Regel bereits nicht mehr in die Festsetzungsverjährung fallen, und ist es mit dem Einkommensteuergesetz vereinbar, dass laut Artikel 7 Absatz 6 des Abkommens geleistete Steuerzahlungen, die vor 2013 liegen, als Einkommensteuervorauszahlungen für 2013 berücksichtigt werden können, so dass dann auch entsprechende Zinswirkungen nach § 233a AO zu berücksichtigen wären (bitte mit Begründung)?