Begutachtungsinstrument zur Ermittlung des Pflegegrades von Kindern und Jugendlichen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen fachlichen Gründen folgt nach meiner Kenntnis bei der Ermittlung des Pflegegrades von Kindern und Jugendlichen das heranzuziehende Begutachtungsinstrument den gleichen Grundsätzen wie bei Erwachsenen, so dass die relevanten Prüfkriterien z. B. für demente Senioren – mit nur wenigen Anpassungen – auch auf Kinder und Jugendliche zutreffen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um ein auf Kinder bzw. Jugendliche speziell zugeschnittenes, eigenes Begutachtungsinstrument zu schaffen, so dass z. B. Anfallsleiden oder Autismus bei Kindern besonders gewichtet werden können?