Begünstigung von Teil- statt Vollzeitarbeit durch die Anhebung der Minijobobergrenze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass der deutlich überwiegende Teil der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentner und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs darauf hingewiesen hat, dass die von der Bundesregierung eingeführte Anhebung der Midijobgrenze auf 2.000 Euro Teilzeit statt Vollzeit fördert, und nimmt die Bundesregierung die Position ein, dass eine derartige Förderung von Teilzeit der Arbeitsmarktintegration von Personen und insbesondere von Frauen zuträglich ist?