Begünstigte der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe November
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Hilfen gewährt die Bundesregierung den vom aktuellen Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen, die aufgrund einer begrenzten Betriebsschließung im November 2019 (z. B. Schadensfall wegen Feuerbrandes oder Unwetters, anstehende Renovierung etc.) bisher nicht in den Kreis der Begünstigten der "außerordentlichen Wirtschaftshilfe November" gehören sollen, und wie begründet sie eine ggf. vorliegende Ungleichbehandlung gegenüber Solo-Selbständigen, die eine Wahlalternative zur Berechnung (wöchentlicher Umsatz im November 2019 bzw. Umsatz im Jahreswochendurchschnitt 2019) haben (vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-nove mber-details-der-hilfe-stehen.html)?