Begründung für die Zulassung von Antigen-Schnelltests zur Freitestung von einer SARS-CoV-2-Infektion
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, dass, außer bezogen auf eine "Beschäftigung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Wiedereingliederungshilfe", zur "Freitestung" nach überstandener Infektion für "alle anderen Bereiche ... auch ein negativer Antigentest ausreichend" (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-quarantaene-isolierungsregeln.html) ist, obwohl eine aktuelle Studie der Ludwig-Maximilians-Universität nachweist, dass acht von neun handelsüblichen Antigen-Schnelltests, die das Paul-EhrlichInstitut bereits für frühere Varianten des Virus geprüft hatte, eine Omikron-Infektion schlechter detektieren als eine Delta-Infektion (www.springermedizin.de/impaired-detection-of-omicron-by-sars-cov-2-rapid-antigen-tests/20149694, www.hna.de/gesundheit/corona-schnelltest-omikron-virus-test-ltt-fra-verlaesslich-aussagekraeftig-studie-91364750.html)?