Begründung für die außertarifliche Gewinnzulage für Olaf Glaeseker als Pressesprecher im Bundespräsidialamt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe waren für die Bundesregierung ausschlaggebend für die außertarifliche Gewinnzulage für Olaf Glaeseker als Pressesprecher im Bundespräsidialamt (vgl. Antwort auf die mündlichen Fragen 91 und 92, Plenarprotokoll 17/154), um ihn mit seiner vorherigen Tätigkeit in Niedersachsen finanziell gleichzustellen, und wie hoch war diese Zulage, und welche vergleichbaren Fälle gibt es?