Begründung des BMU für die Behandlung der Studie "FLAB DID II" als Verschlusssache
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche vollständigen Begründungen und welche Teilbegründungen, die selbst nicht der Geheimhaltung unterliegen und somit nach parlamentarischem Fragerecht erfragt werden können, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgegeben, mit denen die Studie „FLAB DID II“ des österreichischen Risikowissenschaftlers Wolfgang Kromp zur Verschlusssache erklärt wurde?