Begriffstransparenz im Kontext der Richtlinienüberprüfung zur Hirntoddiagnostik bei Organspendern durch das BMG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Bedeutung legt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dem Begriff der "Gesamtfunktion" bei der Prüfung der Richtlinien für die "Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms" nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Transplantationsgesetzes (TPG), die dem BMG gemäß § 16 Absatz 3 Satz 1 TPG zur Genehmigung vorzulegen sind, zugrunde?