Begriff der "konspirativen Anreise" von Fußballfans
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was versteht die Bundespolizei unter einer "konspirativen Anreise" von Fußballfans (vgl. www.faszination-fankurve.de/index.php?head=Polizei-schickte-25-Hannover-96-Fans-nach-Hause&folder=sites&site=news_detail&news_id=17856, aufgerufen am 6. März 2018), und inwiefern sieht die Bundesregierung die freie Wahl der Anreisewege für Fans zu Fußballspielen durch das Grundrecht der Freizügigkeit (Artikel 11 GG) garantiert?