Begriff der Kleinwaffen im Rahmen der Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was versteht die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien, wonach keine Kleinwaffen mehr in Drittländer exportiert werden sollen, unter dem Begriff "Kleinwaffen" und sind insbesondere Pistolen von dieser Regelung erfasst (www. bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2018/ 03/2018-03-14-koalitionsvertrag.pdf;jsessionid= 006A3AB80405811A1E1A0D3B09915309. s1t1?__blob=publicationFile&v=6, S.149)?