Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (G-SIG: 16010532)
Verpflichtung eheähnlicher Gemeinschaften zum gegenseitigen Einstehen, Kriterien für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft, Vergleiche mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Abgrenzung zu Wohngemeinschaften, aufgrund von Partnereinkommen nicht gewährtes ALG II <p> </p>