Begrenzung von Mietpreisen durch die Bundesländer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Juristen Peter Weber, dass die Bundesländer selbstständig Mietpreise – außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs – gesetzlich begrenzen können, folgend seinem Aufsatz vom 1. November 2018 „Mittel und Wege landesrechtlichen Mietpreisrechts in angespannten Wohnungsmärkten“ in der „JuristenZeitung“, JZ 2018, Heft 21, S. 1022 bis 1029 (www.mohrsiebeck.com/artikel/mittel-und-wege-landesrechtlichen-mietpreisrechts-in-angespannten-wohnungsmaerkten-101628jz-2018-0281), und wenn nicht, warum nicht?