Begrenzung von Managervergütungen durch Änderung des Aktienrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung nach der Einigung des Koalitionsausschusses am 21. März 2013 auf eine Begrenzung von Manager-Vergütungen durch Änderung des Aktienrechts einen Regelungsvorschlag vorlegen, der – weil über 60 Prozent aller Anleger Finanzinstitutionen sind, welche bisher die hohen Vergütungen eher forcierten statt reduzierten (www.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/internationaleanlegerschaft-ausverkauf-der-deutschland-ag-1637572.html) – sich nicht unzureichend darin erschöpft, diese auf den Hauptversammlungen darüber entscheiden zu lassen sowie § 120 Absatz 4 des Aktiengesetzes verbindlich zu gestalten, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass stattdessen das Gesetz selbst die Höchstgrenzen vorgeben sollte (wie z. B. § 5 Absatz 2 Nummer 4a der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung auf 500 000 Euro) und ähnlich dieser Norm außerdem durch Ergänzung des § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zumindest alle diejenigen Unternehmen, welche öffentliche Aufträge erhalten wollen, die Gehälter ihrer Manager so begrenzt halten müssen?