Begrenzung staatlicher Unternehmensbeihilfen in Form von KfW-Krediten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Fallen unter die von der Kommission der Europäischen Union festgelegten Begrenzungen für staatliche Beihilfen in Höhe von 800.000 Euro pro Unternehmen, um Auswirkungen der CoronaKrise abzufedern, die von der KfW gewährten Corona-Hilfen beziehungsweise Corona-Kredite für Unternehmen, beispielsweise der KfWSchnellkredit, und falls dies der Fall ist, wie kann einem Unternehmen die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen zugänglich gemacht werden, wenn durch die Überbrückungshilfe die Begrenzung von 800.000 Euro überschritten würde?