Begrenzung des Individualrechtsschutzes im Atomgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Könnte nach Kenntnis der Bundesregierung der Referentenentwurf für ein 17. Atomgesetz-Änderungsgesetz dazu führen, den Individualrechtsschutz im Atomgesetz zu begrenzen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Umweltverbänden, dass Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie Umweltschutzorganisationen ausgehebelt werden (vgl. www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_atomgesetz_stellungnahme_2020.pdf)?