Begrenzung der Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, über eine Verordnungsermächtigung die Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen weiterhin auf fünf Tage zu begrenzen, um so die Liquidität der Krankenhäuser – für die gesetzliche Krankenversicherung ergebnisneutral – sicherzustellen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung den Weg einer Verordnungsermächtigung gegenüber einer Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelung, wodurch nach meiner Überzeugung langfristig Planungssicherheit für die Krankenhäuser gewährleistet werden könnte?