Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung im Mietrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchem Ergebnis ist die im "Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050" von der Bundesregierung vorgesehene Prüfung im Mietrecht gelangt, die Umlagefähigkeit der CO2 -Bepreisung zu begrenzen, und wann wird die Bundesregierung die Betriebskostenverordnung ändern, sodass eine Umlage der CO2 -Bepreisung begrenzt wird?