Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf Mietende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen mietrechtlicher Vorschriften zur Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf die Mietenden sieht die Bundesregierung gemäß dem Klimaschutzprogramm 2030 vor, um das "Vermietende-Mietende-Dilemma" (vgl. Gemeinsame Eckpunkte zur Begrenzung der Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung von BMU, BMJV und BMF vom 16. September 2020) noch vor Einführung der CO2-Bepreisung am 1. Januar 2021 zu lösen, und wenn keine, warum nicht?