Begrenzung der Südbahn des Leipziger Flughafens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kommt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Ablehnungsschreiben der Petition 1-18-12-962-004760 zu der Auffassung, dass die im Planfeststellungsverfahren angewendete Begrenzung der Südbahn des Leipziger Flughafens auf 30 Tonnen entgegen dem Urteil des OVG Sachsen im Revisionsurteil 1 C6/14 vom 16. September 2016 nicht anwendbar ist, und welche Rücksprache wurde im Rahmen des o. g. Ablehnungsschreibens seitens des BMVI mit den beteiligten Behörden genommen?