Begrenzung der Nachwirkung der Tarifverträge auf 18 Monate gemäß Eckpunktepapier der CDU/CSU Fraktion zu einer Lohnuntergrenze mit der Folge einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass eine Begrenzung der Nachwirkung der Tarifverträge auf 18 Monate, wie im Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion „zur Regelung einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze“ dargestellt, dazu führt, dass somit in allen Branchen, in denen aufgrund dieser Regelung kein neuer Tarifvertrag mehr abgeschlossen wird, die betroffenen Beschäftigten ihre in der Regel durch einen Tarifvertrag festgelegten Urlaubsansprüche, Arbeitszeitregelungen, Zuschläge, Entgeltbestimmungen etc. verlieren, die sie durch die Nachwirkungspflicht vor einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen bewahren sollten, und wenn ja, trifft es ebenfalls zu, dass derartige Verschlechterungen auch durch eine Lohnuntergrenze, wie von der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagen, nicht behoben werden könnten (bitte fachlich begründen)?