Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung die Empfehlung der Europäischen Kommission von 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) vollständig umzusetzen, um auch, wie dort empfohlen, für die spezifische Energieabsorption (SA) eine Begrenzung der nichtthermischen Wirkungen gepulster Mikrowellenstrahlung entsprechend der Hinweise im Anhang II festzulegen, damit der dort empfohlene Basisgrenzwert von 2 mJ kg-1, gemittelt über je 10 g Gewebe, nicht überschritten wird, und wenn nein, warum nicht?