Begleitung von Leistungsbeziehenden durch Beistände im Rahmen der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass einzelne Jobcenter wegen der COVID-19-Situation Leistungsbeziehenden untersagen, sich bei Meldeterminen von Beiständen begleiten zu lassen, und hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für rechtmäßig trotz des Rechts auf einen Beistand gemäß § 13 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch?