Begleitung der Sammelabschiebung nach Afghanistan im November 2018 durch Bundespolizisten ohne Qualifikation als "Personenbegleiter Luft"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die nicht die erforderliche Lehrgangsteilnahme und Qualifikation als „Personenbegleiter Luft“ (PBL) aufweisen, haben die Sammelabschiebung vom 13. November 2018 nach Afghanistan begleitet, und inwieweit unterläuft nach Auffassung der Bundesregierung ein Einsatz von nicht für Rückführungsmaßnahmen geschulten Beamtinnen und Beamte die für Rückführungen entwickelten europäischen Standards und Maßstäbe der „Entscheidung des EU-Rates vom 29. April 2004 betreffend die Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die individuellen Rückführungsmaßnahmen unterliegen, aus dem Hoheitsgebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten“, die auch für national durchgeführte Sammelabschiebungen gelten?