Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-19040

Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform

Stage enactedUpdated 16d ago

Einfach-gesetzliche Folgeregelungen zu den Grundgesetzänderungen zur Umsetzung der Beschlüsse der Föderalismuskommission II zur Finanzverfassung: regelmäßige Haushaltsüberwachung durch einen Stabilitätsrat zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen, Verfahren zur Berechnung und Kontrolle der Obergrenze der Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt, Vorgaben für die Gewährung von Konsolidierungshilfen; Errichtung und Betrieb informationstechnischer Netze, Zusammenführung und Auswertung von Krebsregisterdaten, Effizienzsteigerung beim Steuervollzug;<br /> Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (<strong>Stabilitätsratsgesetz</strong> &ndash; StabiRatG) als Art. 1, Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz (<strong>Artikel 115-Gesetz</strong> &ndash; G 115) als Art. 2, Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (<strong>Konsolidierungshilfengesetz</strong> &ndash; KonsHilfG) als Art. 3, <strong>Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder</strong> (IT-NetzG) &ndash; Gesetz zur Ausführung von Art. 91 c Abs. 4 Grundgesetz &ndash; als Art. 4, <strong>Bundeskrebsregisterdatengesetz</strong> (BKRG) als Art. 5 der Vorlage, Änderung von fünf Gesetzen und zwei Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Die Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Verwaltungshandelns tragen zu einer nicht näher quantifizierbaren Verbesserung der Finanzsituation der öffentlichen Haushalte bei. Zwischen 2010 und 2013 ergeben sich jährliche Steuermindereinnahmen zwischen insgesamt 25 und 40 Mio. Euro. Im Vollzug entsteht personeller und sachlicher Mehrbedarf.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Redaktionelle Korrekturen<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Beschlüsse der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II)<br /> Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) s. C211 und C212<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem beim Bundesrat von Baden-Württemberg und Bremen eingebrachten Gesetzesantrag auf BR-Drs 263/09 C214