Begleitendes wissenschaftliches Monitoring zur Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Da in Artikel 5 der Mantelverordnung (Bundestagsdrucksache 19/29636) ein begleitendes Monitoring vorgesehen und festgelegt ist, dass die Bundesregierung bis zum Inkrafttreten der Verordnung dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse zu berichten hat, wie genau wird sie diesen Monitoring-Prozess wissenschaftlich begleiten, bzw. wer wird diesen durchführen, und wie sieht der konkrete Zeitplan hierfür aus?