Begleichung der Forderungen von Trägern von Berufssprachkursen durch das BAMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung mir bekannt gewordene Beschwerden seitens der Träger von Berufssprachkursen B 2 nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV), nach denen diese auf die Begleichung ihrer Forderungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge häufig einen überlangen Zeitraum warten müssen, und welche Maßnahmen ergreift sie gegebenenfalls, um diesem Zustand abzuhelfen?