Begehung von Geschäftsräumen im Rahmen einer Kassennachschau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Geschäftsräume einer bzw. eines Steuerpflichtigen können im Rahmen einer durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eingeführten Kassen-Nachschau nach § 146b der Abgabenordnung von damit betrauten Amtsträgerinnen bzw. -trägern der Finanzbehörde betreten werden, und wie ist die Regelung im Hinblick auf offene Lokalitäten wie Stände, Hallen etc. zu verstehen (bitte mit Begründung)?