Begebung von Zentralregister- oder Kryptowertpapiere seit Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) entweder Zentralregisterwertpapiere oder Kryptowertpapiere begeben (vgl. § 4 Absatz 2 und Absatz 3 eWpG; bitte einzeln aufschlüsseln), und wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzesvorschlag bezüglich der Ausweitung des eWpG auf Aktien, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP (S. 137) vereinbart, dem Parlament vorzulegen?