Begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit von Nazi-Kollaborateuren im Baltikum
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Fragestellers, dass Nazi-Kollaborateure im Baltikum, die gegen Russland als Teil der Anti-Hitler-Koalition gekämpft haben, Verbrechen gegen die Menschheit begangen haben, und in welchem Paragraphen der Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus, Neonazismus und anderen Formen von Rassismus und Xenophobie aus der Generalversammlung der Vereinten Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) wird Personen, die sich für die baltische Unabhängigkeit von der Sowjetunion eingesetzt haben, "pauschal" eine Verbindung mit den Verbrechen der Nationalsozialisten unterstellt, wie dies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Mündliche Frage 37, Plenarprotokoll 18/72, Anlage 21, behauptet?</p>