Begabungsgerechte Förderung von Studierenden mit Migrationshintergrund nach § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und inwieweit die im Rahmen der letzten Novellen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (v. a. die 22. Novelle vom 23. Dezember 2007) vorgenommenen Veränderungen im § 8 dazu geführt haben, dass Studierende mit Migrationshintergrund künftig eine begabungsgerechte Förderung erhalten, die eine möglicherweise wirtschaftlich prekäre Lage ihrer Herkunftsfamilie besser berücksichtigt, damit sie zum Vorteil aller ihre Begabungsreserven entwickeln können, und inwieweit Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Europäischen Menschenrechtskonvention derzeit noch von der Ausbildungsförderung ferngehalten werden?