Befugnisse der ungarischen Regierung bei Änderungsvorhaben zu Genehmigungen für Atomkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung – insbesondere auch die deutsche Auslandsvertretung in Ungarn – darüber, dass kürzlich eine Gesetzesänderung des ungarischen Atomgesetzes im Parlament beschlossen wurde, nach der die Regierung ohne Zustimmung der Atomaufsicht Änderungen bei Genehmigungen für Atomkraftwerke vornehmen kann (vgl. "Az LMP Ádert kéri, hogy ne írja alá a lex Paks II.-t" vom 6. Dezember 2016, http://mno.hu/belfold/az-lmp-adert-keri-hogy-ne-irja-ala-a-lex-paks-ii-t-1375088), und ist ihr bekannt, wann die Gesetzesänderung vom Staatspräsidenten János Áder unterzeichnet wird (bitte mit Datum angeben)?