Befugnisse der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung in Polizeigesetzen der Länder
Dem BKAG vergleichbare Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder zur Gefahrenabwehr u.a. durch Observationen, Einsatz von verdeckten Ermittlern, Abhörmaßnahmen, Rasterfahndung und Telekommunikationsüberwachung; Gründe für die nach 1945 gewählte Organisationsstruktur bei Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörden