Befugnisse der Berufsgenossenschaft Verkehr bei der neuen Schiffsicherheitsverordnung für Traditionsschiffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können bei der neuen Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe des BMVI gleichwertige Einrichtungen, Hilfsmittel und Maßnahmen ausschließlich durch die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation festgelegt werden, und wie wird dabei sichergestellt, dass Ausnahmen transparent, nachvollziehbar, vorhersagbar, kontinuierlich und konsistent eingeräumt werden?