Befugnis für die Bundespolizei zur Verfolgung von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Forderung des Präsidenten der Bundespolizei Dr. Dieter Romann (am 26. Juni 2018 auf dem Berliner Kongress "Öffentliche Sicherheit"), dieser die neue Befugnis zu verschaffen, in ihrem sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz repressiv zu verfolgen parallel zu den Länderbehörden, und teilt die Bundesregierung Dr. Dieter Romanns weitere Forderung auf dem Kongress, der Bundespolizei auch die neue Befugnis zu verschaffen zur optischen Personenerkennung bundesweit an – von ihr zu definierenden – sogenannten gefährlichen Orten sowie zum Abgleich dieser Personen mit zu definierenden anderen Personengruppen (etwa Fußballfans oder anderen Gefährdern)?